Liebe Wald- und Naturfreunde!
Herzlich willkommen in unserem herrlichen und schönen Waldgebiet des Walderholungsverbandes Rhein-Nahe. Nicht nur der Wald, sondern auch die schönen Weinberge am Mittelrhein, in den Seitentälern des Rheines und der Nahe, die Wiesen sowie die abwechslungsreiche Landschaft machen das Wandern zu einem echten Naturerlebnis.
Vor allem in unseren Wäldern können Sie reine Luft, sauberes Wasser, ausgeglichene Temperaturen und Stille, eine Vielfalt von Formen, Farben, Düften und die Natur als persönliches Erlebnis genießen. Unseren Wald dürfen Sie unentgeltlich und auf eigene Gefahr zum Zwecke der Erholung besuchen.
Für alle Waldbesucher ist es eine Selbstverständlichkeit, Lärm zu vermeiden und den mitgebrachten Abfall wieder mit nach Hause zu nehmen.
Damit die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird, andere Erholungssuchende nicht belästigt und die Störung der ordnungsgemäßen Waldwirtschaft vermieden werden, möchten wir nachstehend ein paar nützliche Tipps zum Verhalten im Wald geben:
1. Wandern und spazieren gehen
............dürfen Sie im Wald grundsätzlich überall
Ausgenommen davon sind im Wald gelegene Pflanzgärten, forstliche Betriebsflächen, Forstkulturen und Naturverjüngungsflächen, die für Jedermann schon durch den meist vorhandenen Zaun als gesperrte Bereiche erkennbar sind.
Um Störungen zu vermeiden, sollte jeder Waldbesucher die Wege nicht verlassen. Wegegebot gilt ausdrücklich in unserem Naturschutzgebiet Morgenbachtal!
Wenn Sie im Wald Ihren Hund mitführen, beunruhigen Sie bitte nicht
unser Wild. Eine Pflicht zum Anleinen besteht nicht, jedoch darf der Hund den Einwirkungskreisbereich seines Halters nicht verlassen. Bitte lassen Sie Ihren Hund an der Leine! Die Wildtiere danken es Ihnen.
Eine besondere Gefahr besteht für alle Waldbesucher bei Holzfällungsarbeiten! Diese Waldbereiche sind deshalb durch ein rot- weißes Absperrband und ein Durchgangsverbotsschild gesondert gesperrt. Eine Missachtung des Betreuungsverbotes kann lebensgefährlich sein und ist strengstens verboten!
2. Autofahren im Wald
........ist grundsätzlich verboten!
Das Fahrverbot für Kraftfahrzeuge im Wald gilt auch dann, wenn einWaldweg nicht durch ein Verkehrsschild oder eine rot - weiße Absperrschranke für jeden ersichtlich gesperrt ist. Ausgenommen davon sind die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Parkplätze, so z. B. die Kreisstraße 29 und die Zufahrtsstraßen zu den Forsthäusern. Beachten Sie bei jedem Abstellen Ihres Autos in Waldesnähe auch, dass Sie dadurch die Zufahrt für Löschfahrzeuge für den Waldbrandfall oder Holztransportfahrzeuge nicht blockieren. Denken Sie auch daran, dass jederzeit Rettungsfahrzeuge Waldwege befahren müssen Nur Berechtigte z. B. die Waldbesitzer, Förster, Jäger oder Holzfuhrleute, dürfen auch die Waldwege befahren.
3. Radfahren und Mountain - Biking....
..........im Wald nur auf Straßen und Wegen erlaubt!
Eine Mindestbreite von 2 Metern, die besondere Ausbauform sowie die Linienführung im Gelände lassen die Zweckbestimmung eines Weges für den forstwirtschaftlichen Verkehr erkennen und nur diese dürfen auch von Radfahrern benutzt erden. Waldschneisen, baumfreie Gliederungslinien, Trassen für Versorgungsleitungen (Strom, Gas,.....) und Rückegassen für Forstmaschinen gelten nicht als Strassen und Wege. Hier ist das Radfahren ebenso nicht erlaubt wie auf Fußpfaden, die sich durch ihre geringe Breite, die in der Regel geländeangepasste Linienführung und den Ausbau als einfacher Erdweg von den Wegen unterscheiden, Sie sind ausschließlich dem Wanderer und Spaziergänger vorbehalten!
Für den Mountain - Bike - Sport gelten diese Regelungen entsprechend. Insbesondere das sogenannte "Off - Road - Fahren" (abseits von Wegen und die Benutzung von schmalen Wanderpfaden durch Mountain - Biker) gefährden die Lebensgemeinschaft Wald und die Waldbesucher erheblich.
4. Reiten im Wald....
........nur auf Straßen und Wegen!
5. Feuermachen, Grillen....
..........ist im Wald verboten!
Dieses Verbot gilt auch in einer Entfernung von weniger als 100 Metern vom Waldrand. Ausgenommen davon sind die eigens angelegten Grillplätze und Grillhütten mit fester Feuerstelle. Wo diese Grillplätze und Grillhütten sind, erfahren Sie bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen und bei den zuständigen Forstämtern.
6. Rauchen im Wald......
..........ist verboten!
Waldbrandgefahr!
7. Blumenpflücken, Pilze- und Beerensammeln......
.........kann einige Arten im Bestand gefährden!
Das Entfernen von wildwachsenden Pflanzen ist daher im Naturschutzgebiet Morgenbachtal verboten. Für besonders geschützte Arten (z. B. Orchideen), die selten oder in Ihrem Bestand bedroht sind, gilt dies überall. Nur wenn diese Einschränkungen nicht zutreffen, ist das Pflücken eines Handstraußes oder das Sammeln von Beeren und Pilzen in kleinen Mengen für den eigenen Verbrauch (nicht gewerbsmäßig) gestattet.
8. Hochsitze......
............sind jagdwirtschaftliche Einrichtungen!
Sie sind nicht für eine Benutzung durch den Waldbesucher bestimmt und dürfen aufgrund der erhöhten Unfallgefahr nicht bestiegen werden.
9. Wildtiere.....
........bitte nicht anfassen!
Bitte fassen Sie keine Wildtiere an! Die gilt vor allem auch für Rehkitze und junge Wildschweine. Oftmals ist das Muttertier in der Nähe und wartet ab, bis die Luft wieder "rein" ist. Seien Sie vorsichtig, wenn die Wildtiere, z. B. die Füchse, sehr vertraut sind. Tollwutgefahr! Betreten Sie daher auch keine Dickungen und lassen Sie unsere Wildtieren ihre Ruhe. Sie sind schon durch uns und die vielen Erholungssuchenden im Wald "gestresst" genug.
10. Klettern.....
im Morgenbachtal!
Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfalle beim deutschen Alpenverein -Sektion Mainz-, (Tel.: 06131/688829) oder bei der Verbandsgemeinde Rhein - Nahe, (Tel.: 06721/3040) oder bei der Kreisverwaltung Mainz - Bingen, (Tel.: 06132/7870)
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